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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hofgutes Stammen:
I. Geltungsbereich
  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung von Übernachtungsmöglichkeiten zur Beherbergung sowie allen sonstigen für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hofgutes Stammen.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Übernachtungsmöglichkeiten sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hofgutes, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung
  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hofgut Stammen zustande. Dem Hofgut steht es frei, die Buchung in Textform zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind das Hofgut Stammen und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hofgut gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hofgut Stammen eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  3. Alle Ansprüche gegen das Hofgut verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hofgutes Stammen beruhen.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
  1. Das Hofgut ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Übernachtungsmöglichkeiten bereit zu halten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Ausschreibung im Prospekt und aus den Angaben in der Reservierungsbestätigung, die darauf Bezug nimmt.
    Dem Mieter werden bei einer Bootsmiete ausreichend geeignete Rettungsmittel zur Verfügung gestellt. Bei einer Fahrradmiete werden dem Mieter ebenso ausreichend Fahrradhelme zur Verfügung gestellt. Alle übrigen Leistungen sind vertraglich in schriftlicher Form zu regeln, ansonsten gelten diese als nicht vereinbart und werden nicht Bestandteil des Mietvertrages.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Überlassung einer Übernachtungsmöglichkeit und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hofgutes Stammen zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hofgutes an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
  3. Das Hofgut Stammen kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Übernachtungsmöglichkeiten, der Leistung des Hofgutes oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Übernachtungsmöglichkeit und/oder für die sonstigen Leistungen des Hofgutes erhöht.
  4. Rechnungen des Hofgutes Stammen ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hofgut kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hofgut berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hofgut Stammen bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  5. Das Hofgut Stammen ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Falls eine Kreditkarte als Garantie angegeben wird, überprüft das Hofgut lediglich die Kostendeckung. Eine Abbuchung wird vom Hotel im Vorfeld nicht vorgenommen. Eine Barzahlung vor Ort ist dann auch noch möglich.
  6. In begründeten Fällen, zum Beispiel bei Zahlungsrückstand des Kunden, ist das Hofgut Stammen berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
  7. Das Hofgut ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde.
  8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hofgutes Stammen aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
  9. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungsstellung vier Monate, so behält sich das Hofgut Stammen das Recht vor, Preisänderungen auch ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.
  10. Ändert sich nach Vertragsabschluss der Satz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so ändert sich der vereinbarte Preis entsprechend.
  11. Bei Banküberweisungen ist vom Kunden die Reservierungsnummer und der Name (identisch mit dem Namen auf der Reservierungsbestätigung) anzugeben. Eingehende Zahlungen können vom Hofgut Stammen nur berücksichtigt werden, wenn diese mindestens 14 Tage vor Anreise dort eingehen. Eine Eingangsbestätigung der Zahlung wird vom Hofgut nicht an den Kunden verschickt, weshalb von Kundenseite als Bestätigung die Einzahlungsbelege der Bank aufzubewahren sind.
  12. Bei kurzfristigen Reservierungen (hierunter fallen alle Reservierungen 1 bis 14 Tage vor Anreise) ist eine Zahlung per Banküberweisung nicht mehr möglich.
IV. Rücktritt des Kunden/Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hofguts
  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hofgut Stammen geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hofguts zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
  2. Sofern zwischen dem Hofgut Stammen und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hofguts auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hofgut Stammen ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Ziffer IV. Nr. 1 Satz 3 vorliegt.
  3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Übernachtungsmöglichkeiten hat das Hofgut Stammen die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Übernachtungsmöglichkeiten sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Übernachtungsmöglichkeiten nicht anderweitig vermietet, so kann das Hofgut Stammen die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 80 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70 % für Halbpensions- und 60 % für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Bei Leistungen ohne Übernachtung werden 50 % des vertraglich vereinbarten Preises fällig. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
V. Rücktritt des Hofguts Stammen
  1. Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hofgut Stammen in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Übernachtungsmöglichkeiten oder sonstigen Leistungen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hofguts auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III. Nr. 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hofgut Stammen gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hofgut Stammen ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist das Hofgut Stammen berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hofgut Stammen nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  •  Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, zum Beispiel der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthalts, gebucht werden;
  • das Hofgut Stammen begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hofguts Stammen in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hofguts zuzurechnen ist;
  •  ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nr. 2 vorliegt.
  • 4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hofguts Stammen entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
 
 
VI. Bereitstellung, -übergabe und -rückgabe von Mietsachen
  1. Gebuchte Übernachtungsmöglichkeiten stehen dem Kunden ab 15.30 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  2. Am vereinbarten Abreisetag sind die Übernachtungsmöglichkeiten dem Hofgut Stammen spätestens 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hofgut aufgrund der verspäteten Räumung der Übernachtungsmöglichkeiten für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hofgut Stammen kein oder ein wesentlich niedriger Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
  3. Für sonstige Mietgegenstände gilt pro vereinbartem Tag ein Zeitraum von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr als Tagesmiete. Danach kann das Hofgut aufgrund der verspäteten Rückgabe des Mietgegenstandes für dessen vertragsüberschreitende Nutzung die Kosten je angefangener Stunde nach den jeweiligen Stundenmietpreisen in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Eine Verlängerung der vereinbarten Mietdauer ist dem Hofgut Stammen rechtzeitig vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer mitzuteilen und vom Hofgut zu genehmigen. Ein Anspruch auf Verlängerung der Mietdauer besteht nicht.
VII. Haftung des Hofguts Stammen
1. Das Hofgut haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Vermietgegenstände werden in einem technisch einwandfreien und sauberen Zustand übergeben. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hofgut Stammen die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hofguts Stammen beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hofguts beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hofguts Stammen steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hofguts auftreten, wird das Hofgut Stammen bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu
halten. Freizeitanlagen, Geräte und Fahrzeuge muss der Kunde vor Inanspruchnahme überprüfen.
  1. Für eingebrachte Sachen wird dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen des BGB gehaftet. Die Haftung des Hofguts Stammen ist ausgeschlossen, wenn die Übernachtungsmöglichkeit oder die Behältnisse, in denen der Gast Gegenstände belässt, unverschlossen bleiben. Kunden werden gebeten, Wertgegenstände dem Empfang zu übergeben; Geld ist offen gegen Quittung zu hinterlegen.
  2. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Grundstück des Hofguts Stammen, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hofgut Stammen nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
  3. Soweit das Hofgut Stammen Fremdleistungen, technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten für den Kunden beschafft, handelt es im Namen und für Rechnung des Kunden. Dieser haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtungen und stellt das Hofgut Stammen von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung der jeweiligen Einrichtungen frei.
VIII. Haftung des Kunden
  1. Die vermieteten oder überlassenen Gegenstände sind vom Kunden in ordnungsgemäßem und sauberen Zustand zurückzugeben. Bei Beschädigung oder Verlust haftet der Kunde in vollem Umfang bis zum Wiederbeschaffungswert der Mietsachen und bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er die überlassenen Mietsachen dem Hofgut Stammen zurückgegeben hat. Entsteht durch einen vom Kunden verursachten Schaden oder durch verspätete Rückgabe der Mietsachen dem Hofgut Stammen ein Leistungsausfall gegenüber einem weiteren Kunden, so haftet der Kunde dafür in voller Höhe.
  2. Bei Gruppen haftet der Träger gesamtschuldnerisch mit dem jeweils haftenden Teilnehmer bzw. Buchenden. Der Träger haftet allein wenn der Schadensverursacher nicht zu ermitteln ist, es sei denn, er weist nach, dass der Schaden nicht aus dem Kreis der Teilnehmenden verursacht oder mitverursacht wurde.
IX. Besondere Hinweise
  1. Der Kunde darf eigene Speisen und Getränke zu vom Hofgut Stammen organisierten Veranstaltungen nicht mitbringen. In Sonderfällen kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden. In diesen Fällen wird eine Servicegebühr berechnet.
  2. Jeder Bootsbenutzer muss schwimmen können. Das Tragen von Schwimmwesten ist Pflicht. Die Benutzung von Booten oder Fahrrädern in alkoholisiertem oder aus anderen Gründen fahruntüchtigem Zustand ist nicht gestattet. Die gemieteten Boote dürfen nur bis zur zulässigen Personenzahl und Höchstzuladung beladen und nicht bei Sturm, aufziehendem Gewitter oder Gewitter benutzt werden.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die schifffahrtspolizeilichen Vorschriften und geltenden Umwelt- und Naturschutzbestimmungen, sowie im Falle der Befahrung einer Wasserwanderstrecke die Befahrungsregeln einzuhalten. Das Hofgut Stammen händigt dem Kunden bei Mietbeginn einen Handzettel mit empfohlenen Umwelt- und Verhaltensregeln, sowie Befahrungsregelungen aus.
  1. Um Beschädigungen der Anlage vorzubeugen, ist die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen. Der Kunde übernimmt die Gewähr dafür, dass insbesondere Dekorationsmaterial den feuerpolizeilichen Anforderungen entspricht. Im Zweifelsfall kann das Hotel die Vorlage einer Bestätigung des zuständigen Brandschutzes verlan- gen.
  2. Im Bereich des Strohotels sind offenes Feuer und Rauchen polizeilich untersagt. Bei Zuwiderhandlungen werden die entsprechenden Personen unverzüglich von der Anlage verwiesen.
  3. Das Hofgut Stammen ist eine historische Hofanlage mit entsprechenden Verkehrswegen, so zum Beispiel Kopfsteinpflaster und Treppen, die nicht DIN- gerecht sind. Der Kunde hat diese Einrichtungen mit entsprechender Vorsicht zu benutzen.
  4. Auf dem gesamten Gelände des Hofgutes Stammen besteht Leinenpflicht für Hunde.
  5. PKW und Motorräder sind auf dem Parkplatz des Hofgutes abzustellen. Bezüglich der Haftung wird nochmals auf Ziffer VIII. Nr. 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen.
  6. Aufgrund des benachbarten Alten- und Pflegeheimes hat der Kunde sich auf dem Parkplatz ruhig zu verhalten.
IX. Schlussbestimmungen
  1. Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
  2. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  3. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hofgutes Stammen.
  4. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hofgeismar
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelauf- nahmevertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Online Shops
1. Geltungsbereich
Für alle Bestellungen über unseren Online-Shop gelten die nachfolgenden AGB. Unser
Online-Shop richtet sich ausschließlich an Verbraucher.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt,
die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen
Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische
Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines
Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit handelt.
2. Vertragspartner, Vertragsschluss, Korrekturmöglichkeiten
Der Kaufvertrag kommt zustande mit Hofgut Stammen.
Mit Einstellung der Produkte in den Online-Shop geben wir ein verbindliches Angebot
zum Vertragsschluss über diese Artikel ab. Sie können unsere Produkte zunächst
unverbindlich in den Warenkorb legen und Ihre Eingaben vor Absenden Ihrer
verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem Sie die hierfür im Bestellablauf
vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzen. Der Vertrag kommt zustande,
indem Sie durch Anklicken des Bestellbuttons das Angebot über die im Warenkorb
enthaltenen Waren annehmen. Unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung
erhalten Sie noch einmal eine Bestätigung per E-Mail.
3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung
Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende(n) Sprache(n): Deutsch
Wir speichern den Vertragstext auf unseren Systemen, die jedoch für Sie nicht
zugänglich sind.
4. Lieferbedingungen
Wir liefern versandkostenfrei.
Wir liefern nur im Versandweg. 
5. Bezahlung
In unserem Shop stehen Ihnen grundsätzlich die folgenden Zahlungsarten zur
Verfügung:
Kreditkarte, Debitkarte
Im Bestellprozess geben Sie die Daten Ihrer Kredit- bzw. Debitkartendaten an. Ihre
Karte wird unmittelbar nach Abgabe der Bestellung belastet.
PayPal
Um den Rechnungsbetrag über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et
Cie, S.C.A, 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg („PayPal“) bezahlen zu können,
müssen Sie bei PayPal registriert sein, sich mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und
die Zahlungsanweisung bestätigen. Die Zahlungstransaktion wird durch PayPal
unmittelbar nach Abgabe der Bestellung durchgeführt. Weitere Hinweise erhalten Sie
im Bestellvorgang.
PayPal kann registrierten und nach eigenen Kriterien ausgewählten PayPal-Kunden
weitere Zahlungsmodalitäten im Kundenkonto anbieten. Auf das Anbieten dieser
Modalitäten haben wir allerdings keinen Einfluss; weitere individuell angebotene
Zahlungsmodalitäten betreffen Ihr Rechtsverhältnis mit PayPal. Weitere Informationen
hierzu finden Sie in Ihrem PayPal-Konto.
Sofort by Klarna
Um den Rechnungsbetrag über den Zahlungsdienstleister Sofort GmbH, Theresienhöhe
12, 80339 München bezahlen zu können, müssen Sie über ein für Online-Banking
freigeschaltetes Bankkonto verfügen, sich entsprechend legitimieren und die
Zahlungsanweisung bestätigen. Ihr Konto wird unmittelbar nach Abgabe der
Bestellung belastet. Weitere Hinweise erhalten Sie im Bestellvorgang.
giropay 
In Kooperation mit dem Zahlungsdienstleister paydirekt GmbH, Stephanstr. 14-16,
60313 Frankfurt a. M („giropay“ oder „paydirekt“) bieten wir die Zahlungsarten
giropay und paydirekt an.
giropay
Um den Rechnungsbetrag über giropay bezahlen zu können, müssen Sie über ein
für Online-Banking freigeschaltetes Bankkonto verfügen, sich entsprechend
legitimieren und die Zahlungsanweisung bestätigen. Ihr Konto wird unmittelbar
nach Abgabe der Bestellung belastet. Weitere Hinweise erhalten Sie im
Bestellvorgang.
6. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
7. Gewährleistung und Garantien
7.1 Mängelhaftungsrecht
Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.
7.2 Garantien und Kundendienst
Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue
Bedingungen finden Sie jeweils beim Produkt und auf besonderen Informationsseiten
im Online-Shop.
8. Haftung
Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haften wir stets unbeschränkt
bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung,
bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, oder
soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der
Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, (Kardinalpflichten) durch leichte
Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die
Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt,
mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.
 
9. Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS)
bereit, die Sie hier finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
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